BFSG: Was Shops jetzt tun müssen
Welche Bereiche der Kaufstrecke das BFSG betrifft, wo die häufigsten Verstöße liegen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Onlineshops heißt das: Die Kaufstrecke muss für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein - von der Suche bis zur Bestellbestätigung.
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Prüfbarer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Wer heute noch nicht angefangen hat, sollte mit dem Bestand beginnen - nicht mit dem Relaunch.
Wo die häufigsten Verstöße liegen
In Audits sehen wir dieselben Muster: Formularfelder ohne zugeordnetes Label, Fehlermeldungen, die nur farbig markiert sind, Fokuszustände, die im Theme entfernt wurden, und Bedienelemente, die sich nur mit der Maus erreichen lassen. Keiner dieser Punkte ist aufwendig zu beheben - aber jeder blockiert einen Teil der Kundschaft.
- Labels
- Beschreibungen für alle Eingabefelder, auch in Warenkorb und Checkout.
- Fehlermeldungen
- Mit Text statt nur mit Farbe, verknüpft mit dem betroffenen Feld.
- Fokus
- Sichtbarer Zustand und logische Reihenfolge bei Tastaturbedienung.
- Kontraste
- Ausreichend bei Text, Buttons und Statusanzeigen.
In welcher Reihenfolge vorgehen
Beginnen Sie mit dem Weg, der Umsatz trägt: Produktdetailseite, Warenkorb, Registrierung, Zahlung. Erst danach folgen Content-Seiten und Randbereiche. Ein Audit sortiert die Befunde nach Schwere und betroffenen Templates, damit die Umsetzung planbar bleibt und nicht in einer Liste aus 300 Einzelmeldungen endet.
Dokumentieren Sie den erreichten Stand anschließend in einer Barrierefreiheitserklärung, inklusive bekannter Einschränkungen und eines Feedback-Kanals. Das ist kein Marketingtext, sondern eine Selbstauskunft - und der erste Ort, an den Prüfer schauen.